zum Einsatz von Bläser*innen in Gottesdiensten, hier insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Freiluftgottesdienste:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
nachdem durch die „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 8. Mai 2020 Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts wieder zu Sitzungen zusammenkommen können, haben wir die „Hinweise zur Arbeit der Leitungsgremien in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen“ aktualisiert. Sie finden diese Hinweise in der Anlage und auch auf der zentralen Webseite der Landeskirche.
Zugleich haben wir mit Blick auf die vielen geplanten Gottesdienste unter freiem Himmel zu Himmelfahrt und Pfingsten, aber auch an anderen Sonntagen, die Handlungsempfehlungen für den Einsatz von Bläserinnen und Bläsern bei Gottesdiensten um folgenden Passus ergänzt:
Der Einsatz eines solistischen Bläsers ist nach derzeitigem Erkenntnisstand in der Kirche denkbar, wenn ein ausreichender Abstand zu anderen Mitwirkenden und Teilnehmen eingehalten wird. Als ausreichend wird ein Abstand von mindestens 5 Metern empfohlen.
Bei Freiluftgottesdiensten ist der Einsatz einer kleinen Bläsergruppe von bis zu 6 Personen denkbar. Sie halten untereinander einen Abstand von 3 Metern und zu anderen Mitwirkenden und Teilnehmenden von 10 Metern.
Diakonische Bläsereinsätze unter freiem Himmel bei Einhaltung der genannten Abstandsregeln begrüßen wir.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Landeskirchenamt
Arend de Vries